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Inhalte eines Tarifvertrages

Der "normative Teil" eines Tarifvertrages regelt die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Tarifparteien, also insbesondere derjenigen Arbeitnehmer, auf die der Tarifvertrag anzuwenden ist. Den Schwerpunkt bildet dabei das Arbeitsverhältnis in seinem zeitlichen, räumlichen und persönlichen Geltungsbereich, Begründung der Arbeitsverhältnisse, Arbeitszeiten und -entgelte wie auch Urlaub, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sowie Kündigung und Entlassung. Im Rahmen eines sog. Entgeltrahmentarifvertrages finden sich in diesem Teil die Beschreibungen der jeweiligen Entgeltgruppen, etwaige Leistungszulagen, Leistungsentgelte oder auch Zielvereinbarungen. Bei einem Manteltarifvertrag beziehungsweise gesonderten Tarifverträgen stehen hier Arbeitszeiten, Arbeitsschutz, Altersteilzeit, aber auch etwaige vermögenswirksame Leistungen (VL) oder andere Zulagen. Ebenso finden sich hier Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsregelungen, Beschäftigungssicherung wie auch Kündigungsfristen oder Kündigungsschutz. Auch die Mitbestimmung des Betriebsrates kann hier angesiedelt sein.

An den normativen Teil eines Tarifvertrages schließt sich in der Regel ein sog. schuldrechtlicher Teil an. Aus dem schuldrechtlichen Teil resultieren die Rechtsbeziehungen zwischen den Tarifpartnern. Hierzu zählen Friedenspflicht, Durchführungspflicht und Schlichtungsvereinbarungen. In ihm enthalten sein können damit beispielsweise auch die Laufzeit beziehungsweise die Kündigungsfrist eines Tarifvertrages. Der schuldrechtliche Teil wird auch als "obligatorischer Teil" bezeichnet.

Während also der normative Teil die Rechtsansprüche für die Mitglieder der Tarifparteien begründet, beinhaltet der schuldrechtliche beziehungsweise obligatorische Teil keine Rechte für die Mitglieder. Vielmehr berechtigen und verpflichten sie nur die Tarifparteien selbst. Bei einem Verbandsaustritt oder Kündigung enden sie ohne Nachwirkungen.