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Einhaltung eines TarifvertragesEin Tarifvertrag generiert einen individuellen Rechtsanspruch. Die Überwachung seiner Einhaltung sollte beispielsweise der Betriebsrat übernehmen, der im Falle der wiederholten oder andauernden Nichteinhaltung auch Klage einreichen kann. Der Rechtsweg steht dabei auch einzelnen Mitarbeitern offen. Wichtig ist die Beachtung von etwaigen Verfalls- oder Ausschlussfristen, die es einzuhalten gilt. Sind diese überschritten, verfallen etwaige Ansprüche aus einem Tarifvertrag. Diese Fristen haben den Hintergrund, zeitnah Klarheit über die Berechtigung von Ansprüchen entscheiden zu können. Hierbei gilt es, zwischen "einstufige Fristen" und "zweistufige Klauseln" zu unterscheiden. Im ersten Fall sind die Ansprüche beim Arbeitgeber binnen einer gewissen Frist anzumelden. Im zweiten Fall, bei zweistufigen Klauseln, müssen diese erst beim Arbeitgeber gemeldet und dann ebenfalls unter Wahrung einer bestimmten Frist, schließlich beim Arbeitsgericht eingeklagt werden. |
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