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Arten von TarifverträgenGrundlegende Fragen, die beispielsweise die Arbeitszeiten, Besonderheiten bei den Kündigungsfristen oder den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers betreffen, werden grundsätzlich in einem Manteltarifvertrag oder Rahmentarifvertrag geregelt. Hier finden sich zudem grundlegende Informationen zu den Lohn- und Gehaltsgruppen. Ebenso können hier weitere so genannte "arbeitsrechtliche Nebenpflichten" konkretisiert sein, die beispielsweise die Übernahme von Auszubildenden nach deren Ausbildungsende betreffen. Regional begrenzt ist der Flächen- oder auch Verbandstarifvertrag. Dieser kann beispielsweise nur für ein Bundesland, aber auch für das ganze Bundesgebiet Gültigkeit haben. Diese Form ist typisch für die Bundesrepublik Deutschland. Firmen- beziehungsweise Haustarifverträge gelten nur für einzelne Unternehmen. Prominente Beispiele finden sich unter anderem in der Automobilindustrie bei Volkswagen oder BMW. Branchentarifverträge werden zwischen dem Arbeitgeberverband sowie der Gewerkschaft eines Wirtschaftszweiges geschlossen. In Vergütungstarifverträgen wird die Höhe der Vergütung geregelt, die der Arbeitnehmer für seine erbrachte Arbeitsleistung erhält. Sie werden daher auch Entgelttarifvertrag, Lohntarifvertrag oder Gehaltstarifvertrag genannt. Darüber hinausgehende Vergütungen, die beispielsweise aus Gratifikationen, Weihnachts- oder Urlaubsgeld bestehen können, müssen nicht Bestandteil des Vergütungstarifvertrages sein, sondern werden oftmals in gesonderten Tarifverträgen abgeschlossen. Betriebsvereinbarungen gehören nicht zu den Tarifverträgen. Sie werden von den Betriebsparteien geschlossen, also dem Betriebsrat und dem einzelnen Arbeitgeber und regeln Arbeitsbedingungen, die nicht Gegenstand des Tarifvertrages sind. Darunter können auch Arbeitsentgelte fallen. In der Hierarchie stehen Betriebsvereinbarungen unter dem Tarifvertrag und sind diesem untergeordnet. |
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